Was kann bei einem Wasserschaden getan werden?

Was kann bei einem Wasserschaden getan werden?

30 Juni 2022
 Kategorien: Installateure, Blog


Ein Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus kommt häufiger vor als man denkt. Meistens ist ein Rohrbruch oder ein überlaufendes Haushaltsgerät die Ursache. Natürlich muss das Gerät so schnell wie möglich ersetzt und der Schaden am Inventar und der Wohnung selbst beseitigt werden. Doch vorher ist einiges zu beachten. Am besten ist es, sofort das Wasser abzudrehen. Das funktioniert mit dem Hauptwasserhahn, der sich im Badezimmer, der Küche oder den Toiletten befindet. Danach sollten gute Fotos von den Schäden geschossen werden. Das betrifft vor allem den Fußboden und die Wände und die Möbel. Die Versicherung sollte sofort eine E-Mail mit der Beschreibung des Schadens und den Fotos informiert werden.

Sind Fußboden und Wände erheblich betroffen, sollte die Versicherung genauer durchforstet werden. Denn viele Haftpflichtversicherungen beinhalten eine kostenlose Ersatzwohnung für die Zeit der Renovierung. Hauseigentümer können jene Handwerker beauftragen, die sie möchten, sollten aber dennoch drei Angebote zur Sanierung und eine Begründung, warum gerade diese Werkstatt ausgewählt wurde, vorlegen können. Die Rechnungen für die neuen Möbel können ebenfalls eingereicht werden. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, muss die Hausverwaltung vorgenannte E-Mail Information erhalten. In der Regel wählt die Hausverwaltung den Handwerker aus. Dennoch ist es möglich, auch selbst drei Angebote vorzulegen und die Wahlwerkstatt zu nennen. Die meisten Hausverwaltungen gehen darauf an, da sie somit weniger Arbeit haben.

Mieter müssen eine E-Mail dieser Art an den Eigentümer senden. Handelt es sich um ein Mietverhältnis, muss zwischen Schäden an den fest verbauten Teilen der Wohnung und den frei beweglichen wie Möbeln unterschieden werden. Die Hausratsversicherung des Mieters übernimmt die Kosten für das Inventar und die Ersatzwohnung. Die Hausversicherung des Eigentümers alle fest verbauten Teile. Jener Wasserschaden, der der Allgemeinheit entsteht, muss genauso in der oben beschriebenen Form dokumentiert und der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer mitgeteilt werden. Die Schäden an der darunter liegenden Wohnung sind ebenfalls in dieser Art und Weise zu behandeln. Jedoch ist es in diesem Fall wichtig, die Kontaktdaten der beiden Haushaltsversicherungen auszutauschen. Verursacht der Wasserschaden auch Schäden an anderen Wohnungen und allgemeinen Teilen, gelten diese als Folgeschäden und müssen ebenfalls in den Informationsschreiben an die eigene Versicherung enthalten sein. Diese werden in der Regel ebenfalls von dieser getragen.

Wann zahlt die Versicherung nicht?
Wird der Wasserschaden durch ein Kinderplanschbecken im Wohnzimmer verursacht, zahlt keine Versicherung. Sind die Waschmaschine oder der Geschirrspüler defekt, übernehmen die meisten Versicherungen den Schaden. Viele Menschen lassen die Waschmaschine oder den Geschirrspüler beim Verlassen der Wohnung laufen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten diese immer abgedreht sein.

Wenn Sie mehr zum Thema Wasserschaden erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der BRAWAS-Schadensanierung e.U. besuchen.